Haushaltskunden verfügen über einen sog. SLP-Zähler. SLP steht für Standard-Last-Profil.
Ab einem Verbrauch von ca. 120.000 kWh / Jahr werden i. d. R. RLM-Zähler verbaut.
RLM bedeutet Registrierte-Leistungs-Messung. Hierbei werden alle 15 Minuten Werte wie Verbrauch,
Leistung und Blindarbeit erfasst. Im Gegensatz zum SLP-Kunden wird hier zusätzlich die Leistung in kW
gemessen. Diese Daten erhält der Stromanbieter monatlich vom Netzbetreiber. Ein RLM-Kunde wird jeden
Monat abgerechnet, wobei ein SLP-Kunde lediglich einmal jährlich eine Abrechnung erhält.
Leistung wird auf der Stromrechnung in kW angegeben und ist im Gegensatz zum Verbrauch ein Momentanwert.
Je nachdem wieviele Geräte sie gerade eingeschaltet haben, beziehen diese momentan eine bestimmte Leistung.
Ab 30 kW wird Ihnen die Leistung vom Stromanbieter in Rechnung gestellt. Die Leistungsmessung erfolgt mit Hilfe
eines speziellen Stromzählers, der alle 15 Minuten den mittleren Leistungswert ermittelt.
Die Abrechnung geschieht meist folgendermaßen: Es wird der Höchstwert eines jeden Monats ermittelt.
Dieser Wert oder der Höchstwert aller Monate eines Jahres wird dann abgerechnet. Man nennt das dann
Monatsleistungsmessung bzw. Jahresleistungsmessung.´Werden auf Ihrer Rechnung Werte mit kW berechnet,
dann haben Sie folglich Leistungsmessung.
Die registrierten Werte werden in regelmäßigen Abständen an den Stromnetzbetreiber übermittelt.
Dabei werden sie über die Stromleitung oder das Telefonnetz übertragen. Alle Messwerte des RLM-Zählers
zusammen ergeben dann einen Lastgang. Ein Lastgang beinhaltet die Messwerte des Stromzählers.
Die Messwerte stellen in einem zeitlichen Verlauf die abgenommene Leistung einer Strom-Abnahmestelle dar.
Um eine Registrierende Leistungsmessung zu erhalten, muss der Stromkunde mindestens 100.000 kWh im Jahr an
Strom verbrauchen bzw. mindestens 30 kW Leistung beziehen. Dieser Stromverbrauch kommt häufig bei großen
Gewerbekunden und bei Industriekunden vor. Stromkunden, die einen RLM-Zähler haben bezeichnet man
auch als RLM-Kunden.
Erfüllt der Kunde diese Vorraussetzung nicht, hat er keinen Anspruch auf RLM-Strom. Der Stromanbieter führt
den Kunden dann als Standardlastprofilkunden ohne Registrierende Leistungsmessung, auch SLP-Kunde genannt.
Vorteile der RLM-Messung
•
genauere Daten zum Stromverbrauch
•
Stromkunden bekommen monatlich eine Stromrechnung mit ihrem tatsächlichen Stromverbrauch.
•
RLM-Strom ist für den Kunden frei verhandelbar. Er kann über Ausschreibungen bei
Stromanbietern oder über die Strombörse EEX seine Strompreise einkaufen und sie
dann für mindestens ein Jahr festschreiben.
•
Der Stromanbieter stellt den Kunden kostenfrei einen Lastgang über ein Jahr zur Verfügung.
•
Dies ermöglicht eine Übersicht zum tatsächlichen Stromverbrauch viertelstundengenau.
•
Es besteht die Möglichkeit, den Strom in der Nacht und am Wochenende zu deutlich
besseren Konditionen zu bekommen.
Bin ich ein RLM-Kunde oder ein SLP-Kunde?
Wenn Sie RLM-Kunde sind, bekommen Sie monatliche Stromrechnungen zu ihrem
abgenommenen Strom. Als SLP-Kunde zahlen Sie monatlich immer den gleichen Abschlag.
Der Ausgleich erfolgt dann über eine Endabrechnung.
©
2016 by Thomas M. Gangloff | WebDesign by www.tmg24.de
Was ist eigentlich RLM?